Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Behandlung in einer Privatpraxis nur nach der Genehmigung des Kostenerstattungsantrages.
Liebe Patientin , lieber Patient. Wir freuen uns, Sie in unsere Praxis zu begrüßen. Was können wir für Sie tun?
Bitte beachten Sie, dass in unsere Privatpraxis lediglich privat- und beihilfeversicherte bzw. Selbstzahler-PatientInnen aufgenommen werden können.



































