Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Behandlung in einer Privatpraxis nur nach der Genehmigung des Kostenerstattungsantrages.
Liebe Patientin Lieber Patient Wir begrüßen Sie in unserer Praxis. Was können wir für Sie tun?
Bitte beachten Sie, dass in unsere Privatpraxis lediglich privat- und beihilfeversicherte bzw. Selbstzahler-PatientInnen aufgenommen werden können.



































