Eine Gruppenpsychotherapie wird von Privatkrankenkassen bzw. Beihilfe bezahlt und ist antrags- und bewilligungspflichtig.
Die Stunden für eine Gruppentherapie können separat beantragt werden oder als in Kombination von einer Einzel- und Gruppentherapie.
Die Kosten orientierten sich an der GOÄ.
Die Regelung für das Ausfallhonorar wird hier analog zu einer Einzeltherapie gestellt.